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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 20/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, EStG § 5 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Bilanzänderung, Bilanzberichtigung, Änderungsrahmen, Aktivierung, Investitionszulage, Rechnungsabgrenzung
Rechtsfrage: 1. Auslegung von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG: Bildet die sich aus einer Bilanzberichtigung ergebene Gewinnänderung in der Steuerbilanz den Rahmen von Bilanzänderungen oder können durch eine Bilanzänderung die sich aus einer Bilanzberichtigung resultierenden steuerlichen Folgen vollständig kompensiert werden? - 2. Sind Ansprüche auf Investitionszulage bereits im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes oder erst im Jahr der Antragstellung zu aktivieren? Sind diese Ansprüche ggf. passiv abzugrenzen und auf den gesetzlichen Verbleibenszeitraum zu verteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 05.02.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 8140/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 20 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2015
Erledigungs-Az: I R 20/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 17