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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 52/13 (BFH) |
§§: | UStG § 2 Abs. 3, KStG § 4, UStG § 4 Nr. 16, UStG § 4 Nr. 15 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hoheitliche Tätigkeit, Betrieb gewerblicher Art, Umsatzsteuerbefreiung, Sozialversicherungsträger, Klinik |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen von Patienten sowie der Verpflegung von Mitarbeitern: Wird eine Rehabilitationskliniken unterhaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts (Trägerin der Sozialversicherung) durch die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung gegenüber Begleitpersonen von Patienten und der Verpflegung von Mitarbeitern in ihren Kliniken unternehmerisch tätig und erbringt umsatzsteuerpflichtige Leistungen? Handelt es sich bei der Gewährung von Unterkunft und Verpflegung an Begleitpersonen generell um "Umsätze gegenüber Versicherten" i.S. des § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG a.F.? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2352/10 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 311 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2015 |
Erledigungs-Az: | XI R 52/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 04 59 |