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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 18/13 (BFH)
§§: EStG § 1 Abs. 3 Satz 2, EStG § 1 a Abs. 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Unbeschränkte Steuerpflicht, Arbeitslosengeld, Ausland, Wesentlichkeitsgrenze
Rechtsfrage: Unbeschränkte Steuerpflicht und Zusammenveranlagung von Ehegatten mit Wohnsitz im Ausland: Sind für die Prüfung der absoluten und relativen Wesentlichkeitsgrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG die nach niederländischem Recht bei der Einkommensbesteuerung anzusetzenden Verluste aus selbstgenutztem Wohnraum und das an die Klägerin in den Niederlanden gezahlte Arbeitslosengeld zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.12.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 4165/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2014
Erledigungs-Az: I R 18/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 38