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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 11/10 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 3 c Abs. 1, EStG § 3 Nr. 13 |
Schlagwörter | Verpflegungsmehraufwand, Soldat, Trennungsgeld |
Rechtsfrage: | Verpflegungsmehraufwand von Soldaten auf Dienstreise: Sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nicht nur um das ausgezahlte, sondern auch um das auf Grund Teilnahme an der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsverpflegung einbehaltene Trennungsgeld zu kürzen (gegen BFH-Urteil vom 13.12.2007 VI R 73/06, BFH/NV 2008 S. 936)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 303/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 716 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.03.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 11/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 18 32 |