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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 29/13 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 10 d Abs. 4
Schlagwörter Verlustfeststellung, Grundlagenbescheid, Bindungswirkung, Abschnittsbesteuerung, Bilanzberichtigung, Bilanzenzusammenhang
Rechtsfrage: 1. Sind bei der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft anstelle einer "Beteiligung" die anteilig auf sie entfallenden Wirtschaftsgüter als Betriebsvermögen auszuweisen und wie wäre dann (nachträglich) der zutreffende Ausweis nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs zu vollziehen? - 2. Entfaltet ein Feststellungsbescheid nach § 10 d Abs. 4 EStG als Grundlagenbescheid Bindungswirkung nur für den Körperschaftsteuerbescheid des selben Veranlagungszeitraums sowie für den Verlustfeststellungsbescheid des Folgejahres, während er über den Umfang des tatsächlich berücksichtigten Verlustrücktrags keine Regelung trifft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.04.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 12232/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2014
Erledigungs-Az: I R 29/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 59