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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-397/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG
Schlagwörter EG, EU, Spanien, Gesellschaftsteuer
Rechtsfrage: Hat das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der RL 69/335/EWG verstoßen, dass es - die Anwendung der zwingenden Befreiungen von der Gesellschaftsteuer von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht; - die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung oder des satzungsmäßigen Sitzes der Gesellschaften, die im Herkunftsland keiner der spanischen Steuer ähnlichen Steuer unterworfen waren, mit einer indirekten Steuer belastet; - eine indirekte Steuer auf Kapital erhebt, das für Umsätze im Geschäftsverkehr durch Niederlassungen oder ständige Betriebsstätten von Gesellschaften verwendet wird, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind, der keine der spanischen Steuer gleichende Steuer anwendet?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Spanien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 269 S. 31
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.07.2009
Erledigungs-Az: Rs C-397/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 00