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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 12/07 |
§§: | EStG § 33, EStG § 33 a Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Krankheitskosten, Heimunterbringung, Pflege, Nachweis, Amtsarzt, außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für die behinderungsbedingte Unterbringung im Altenheim (100% GdB, keine Pflegestufe) auch ohne amtsärztliches Attest als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? Sind überhaupt besondere Nachweise (vgl. III R 15/00 in BFHE 199 S. 135, BStBl II 2003 S. 70) erforderlich; können die Nachweise noch nachträglich erbracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 859/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 844 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 12/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 18 92 |