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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 81/05 |
§§: | EStG § 18 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Zinsen, Überentnahme, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Schuldzinsen als Betriebsausgaben bei einer Personengesellschaft: Ist der Sockelbetrag nach § 4 Abs. 4 a Satz 5 EStG gesellschafts- oder gesellschafterbezogen anzusetzen? Dürfen Unterentnahmen aus den Jahren vor 1999 unberücksichtigt bleiben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 26.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1623/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 05 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 81/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 26 77 |