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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 33/15 (BFH) | 
| §§: | EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 3, EStG § 32 d Abs. 6, EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Günstigerprüfung, Antrag, Wahlrecht, Teileinkünfteverfahren, Kapitalvermögen | 
| Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen kann bei Abgabe der Steuererklärung durch unberatene Steuerpflichtige ein Antrag gemäß § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG im Streitjahr 2010 als konkludent gestellt angenommen werden und welche Erkundigungspflichten treffen den Steuerpflichtigen aufgrund des Inhalts der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP zur Wechselwirkung der Wahlrechte gemäß § 32 d Abs. 2 Nr. 3 und § 32 d Abs. 6 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.08.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1617/13 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 37 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.08.2017 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 33/15 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 21 28 | 
