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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 52/09 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. c, EStG § 3 c Abs. 2 |
Schlagwörter | Auflösungsverlust, Liquidationsverlust, Freiwillige Zahlung, Anschaffungskosten, Insolvenz, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Freiwillige Zahlungen als Anschaffungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG: Stellen freiwillige Zahlungen eines Gesellschafters einer GmbH auch dann steuerlich anzuerkennende nachträgliche Anschaffungskosten für seine Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 2 EStG dar, die als Auflösungsverlust i.S. von § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG zu berücksichtigen sind, wenn sie geleistet werden, nachdem ein Insolvenzverfahren über das Vermögens der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt wurde und die Zahlungen der geschäftlichen Reputation des Gesellschafters dienen? - Ist das Halbeinkünfteverfahren auch in Verlustfällen nach § 17 Abs. 4 EStG mit der zwingenden Folge der Anwendung des § 3 c Abs. 2 EStG anzuwenden, wenn dem Steuerpflichtigen aus seiner Beteiligung keinerlei Einnahmen (Gewinnausschüttungen) zugeflossen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 431/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1739 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.06.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 52/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 33 20 |