Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 31/18 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 3
Schlagwörter Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Leasing, Miete, Herstellungskosten, Umlaufvermögen
Rechtsfrage: Sind die von einem Bauunternehmer für Maschinen und Baustelleneinrichtungen gezahlten Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, auch soweit es sich dabei um Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, die zum Bilanzstichtag als unfertige Erzeugnisse aktiviert worden bzw. vor dem Bilanzstichtag (unterjährig) aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.07.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 493/17 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 16 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.05.2021
Erledigungs-Az: IV R 31/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 15 11