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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-571/15 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 61, Richtlinie 2006/112/EG Art. 71 Abs. 1, ZK Art. 203 Abs. 1, ZK Art. 204 Abs. 1 Richtlinie 2006/112/EG Art. 156
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Zoll, Freihafen, Freizone, Zollschuld, Einfuhrumsatzsteuer, Entziehen, zollamtliche Überwachung, Zollschuld, Einfuhr, Inland, Versendung
Rechtsfrage: 1. Ist die mehrwertsteuerrechtliche Vorschrift eines Mitgliedstaats, wonach Freizonen des Kontrolltyps I (Freihäfen) nicht zum Inland gehören, eine sonstige Regelung i.S. des Art. 156, wie sie in Art. 61 Unterabs. 1 und in Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie genannt ist? - Falls diese Frage bejaht wird: 2. Treten Steuertatbestand und Steueranspruch für Gegenstände, die Zöllen unterliegen, gemäß Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL auch dann zu dem Zeitpunkt ein, zu dem Tatbestand und Anspruch für die Zölle entstehen, wenn Tatbestand und Anspruch für die Zölle inmitten einer Freizone des Kontrolltyps I entstehen und das Mehrwertsteuerrecht des Mitgliedstaats, zu dessen Staatsgebiet die Freizone gehört, bestimmt, dass Freizonen des Kontrolltyps I (Freihäfen) nicht zum Inland gehören? - Falls die Frage zu 2. verneint wird: 3. Treten Steuertatbestand und Steueranspruch für eine im externen Versandverfahren ohne Beendigung dieses Verfahrens in eine Freizone des Kontrolltyps I beförderte Ware, die in der Freizone der zollamtlichen Überwachung entzogen wird, so dass für sie eine Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) entsteht, zum gleichen Zeitpunkt nach einem anderen Entstehungstatbestand, nämlich gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK ein, weil es vor der Handlung, durch die die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wurde, unterlassen worden ist, die Ware bei einer der für die Freizone zuständigen, im Inland gelegenen Zollstellen zu gestellten und das Versandverfahren dort zu beenden?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.09.2015
Vorinstanz/AZ: 7 K 728/15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 01.06.2017
Erledigungs-Az: Rs C-571/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 13