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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 80/03
§§: AO 1977 § 182, EStG § 17, EStG § 15, EStG § 21
Schlagwörter Bindungswirkung, Einkunftsart, Auflösungsverlust, Wesentliche Beteiligung, Grundstückshandel, Umqualifizierung
Rechtsfrage: 1. Kann das Wohnsitzfinanzamt Anteile an gesondert festgestellten Einkünften (gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a und Abs. 2 AO 1977) aus Vermietung und Verpachtung ohne vorhergegangenen Einkünftequalifizierungsbescheid im Einkommensteuerbescheid und/oder bei Ermittlung des Gewerbeertrags den Einkünften aus Gewerbebetrieb zurechnen und der Höhe nach anderweitig ansetzen? - 2. -Insoweit ausreichende fristgerechte Begründung?- In welchem Veranlagungszeitraum ist ein Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG zu berücksichtigen (Zeitpunkt der Beschlussfassung, nach Kenntnis der nachträglichen Anschaffungskosten etc., nach Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens)? - 3. Mangelnde Urteilsbegründung hinsichtlich der Verfahrensgegenstände Gewerbesteuermessbetrag und Eeinheitswert des Betriebsvermögens sowie der Frage, ob und in welchem Umfang ein gewerblicher Grundstückshandel gegeben ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.09.2000
Vorinstanz/AZ: 11 K 6162/97 E, G, EW
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 194
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 82 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.12.2004
Erledigungs-Az: XI R 80/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 37 21