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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 64/00 |
§§: | GrStG § 4 Nr. 6 |
Schlagwörter | Grundsteuerbefreiung, Grundbesitz, Klinik, Grundstücksgesellschaft, Betriebsgesellschaft, Identität, Personelle Verflechtung |
Rechtsfrage: | Setzt die Grundsteuerbefreiung für Krankenhaus-Grundstücke nach § 4 Nr. 6 GrStG die Identität von Grundstückseigentümer und Klinikbetreiber voraus? - Fehlt es auch dann an der für die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG erforderlichen rechtlichen Personengleichheit, wenn die Besitzgesellschaft (GmbH und Co Anlagen KG) zivilrechtlich Eigentümerin des Klinikgrundstücks und alleinige Kommanditistin der Betriebsgesellschaft (GmbH und Co. Klinik KG) ist, das Grundstück von der Betriebsgesellschaft als Klinikgelände genutzt werde; es ertragsteuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen I gehöre, und Personenidentität hinsichtlich der Komplementärin (Verwaltungs-GmbH) bei den beiden Personengesellschaften gegeben sei. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1484/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 64/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 81 |