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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 24/02
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Tantieme, Gewinntantieme, Gesamtausstattung, Gesellschaftergeschäftsführer, Angemessenheit, verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Führt eine Gewinntantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer insoweit zu verdeckten Gewinnausschüttungen, als sie 25 v.H. seiner Gesamtbezüge übersteigt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.02.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 3882/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.06.2003
Erledigungs-Az: I R 24/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 87