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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 80/99 |
§§: | EStG § 6 b Abs. 1 S. 1, EStG § 6 b Abs. 1 S. 2 Nr. 4, HGB § 247 Abs. 2 |
Schlagwörter | Rücklage, Stille Reserve, Grundstück, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Ist maßgebender Veräußerungszeitpunkt i.S. des § 6 b EStG für die Zuordnung von Grundstücken zum Anlagevermögen der Zeitpunkt der Verschaffung des zivilrechtlichen oder zumindest des wirtschaftlichen Eigentums? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 36/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 765 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 03 51 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IV R 47/00 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 25.10.2001 - IV R 47, 48/00 |