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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 4/10 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4, UStG § 15 a, AO § 169, UStR Abschn. 208 |
Schlagwörter | Vorsteueraufteilung, Vorsteuerberichtigung, Geldspielautomat, Aufteilungsmaßstab, Festsetzungsverjährung |
Rechtsfrage: | 1. Ist die nicht direkt zuordenbare Vorsteuer bei Umsätzen mit Geldspielgeräten und Unterhaltungsspielgeräten nach dem Umsatzschlüssel aufzuteilen oder ist der vom Stpfl. gewählte Aufteilungsmaßstab nach der für die aufgestellten Geräte jeweils benötigten Nutzfläche sachgerecht und demnach anzuwenden? - 2. Ist eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen, wenn die Geldspielgeräte nunmehr für steuerfreie Umsätze verwendet werden, eine Korrektur der zuvor als steuerpflichtig behandelten Umsätze aufgrund der bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 5246/06 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 988 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 14 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.09.2013 |
Erledigungs-Az: | XI R 4/10 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren XI R 4/10 ruht gemäß Beschluss vom 2.2.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs C-511/10. - Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 8.11.2012 Rs C-511/10 wird das Verfahren XI R 4/10 fortgeführt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 29 90 |