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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 5/08
§§: UStG § 4 Nr. 16 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Organschaft, Steuerbefreiung, Zweckbetrieb, Entgelt, Klinik, Krankheitskosten, Krankenversicherung
Rechtsfrage: 1. Sind die Umsätze einer Klinik (Organgesellschaft) nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit? - 2. Hängt es vom Abrechnungsmodus eines Krankenhauses ab, welche Krankenhausleistungen bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 AO (Zweckbetrieb) zu berücksichtigen sind? - 3. Welche Vergütungsbestandteile der BPflV sind in den Entgeltsvergleich nach § 67 Abs. 2 AO (Zweckbetrieb) einzubeziehen, sind insbesondere bei den Pflegesätzen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 BPflV auch Sonderentgelte zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.09.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 1268/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 741
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2010
Erledigungs-Az: V R 5/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 01 52