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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 1/07 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 Fassung 19.7.2006: § 9 Abs. 2, EStG 2002 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pendlerpauschale, Abzugsverbot, Steueränderungsgesetz, Werkstorprinzip, Verfassung, Gleichheit, Nettoprinzip, Folgerichtigkeit, Entfernungspauschale |
Rechtsfrage: | Der Senat hält die ab dem 1.1.2007 geltende Regelung in § 9 Abs. 2 EStG, nach der die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig und holt daher nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein. - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 549/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 03 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2008 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 43 42 |