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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 10/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Nebentätigkeit |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" eines angestellten Verkaufsleiters ohne eigenen Arbeitsplatz, wenn er den arbeitsvertraglichen Aufgabenkatalog seiner beruflichen Leistungen im Arbeitszimmer verrichtet und die Reisetätigkeit zu Großkunden in der gesamten Bundesrepublik als zusätzliche, mit dem Festgehalt vergütete Mehrarbeit erbringt. - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2791/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 10/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 49 48 |