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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 60/96
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Gruppenunfallversicherung, Zufluß, Rechtsanspruch, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Beiträge zu einer vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung für die Arbeitnehmer, wenn diese hierüber nicht unterrichtet sind und die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich dem Arbeitgeber, die Versicherungsleistungen jedoch den Arbeitnehmern zustehen. Begründet dieser Anspruch auf eine Leistung bereits in Form der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber einen gegenwärtigen Zufluß von Arbeitslohn? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.05.1996
Vorinstanz/AZ: 8 K 6024/92 L
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.04.1999
Erledigungs-Az: VI R 60/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 16 04