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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-615/11 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, Online-Glücksspiel, Dänemark, Glücksspielsteuer, Beihilfe
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Kommission vom 20.9.2011 über die Maßnahme Nr. C 35/2010 (ex N 302/2020), die Dänemark in Form einer Steuer auf Online-Glücksspiele im dänischen Gesetz über die Glücksspielsteuer durchzuführen beabsichtigt, nichtig?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 32 S. 36
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 26.09.2014
Erledigungs-Az: Rs T-615/11