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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 60/14 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 3, EStG § 5 a Abs. 2
Schlagwörter Schifffahrt, Gewerbeertrag, Kürzung, Tonnage
Rechtsfrage: Ist die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG ausschließlich auf Seeschiffe anwendbar und der Klägerin, deren Organgesellschaft ein Binnenschifffahrtsunternehmen im internationalen Verkehr betreibt, eine entsprechende Kürzung des Gewerbeertrages zu versagen? Auslegung des Begriffs "Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr": Ist die Vorschrift des § 5 a Abs. 2 EStG, der in diesem Sinne ausschließlich "Seeschiffe" definiert, für Zwecke der Gewerbeertragsermittlung analog anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.09.2014
Vorinstanz/AZ: 12 K 1857/12 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 06 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.08.2016
Erledigungs-Az: I R 60/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 22