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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 124/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Zweitwohnung |
Rechtsfrage: | Ungekürzter Werbungskostenabzug für ein in einem einheitlichen Mietvertrag zusammen mit der Wohnung auf der gleichen Etage angemietetes Apartment als Arbeitszimmer eines im Außendienst eingesetzten Vertriebsleiters, der über keinen eigenen Arbeitsplatz am Stammsitz des Arbeitgebers verfügt, weil es sich um einen zu beruflichen Zwecken angemieteten Raum und demnach nicht um ein "häusliches" Arbeitszimmer handelt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1454/00 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 81 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 124/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 26 69 |