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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 62/08 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 38
Schlagwörter Destinatszahlung, Wiederkehrende Bezüge, Kapitaleinkünfte, Stiftung
Rechtsfrage: Besteuerung von Destinatszahlungen des Jahres 2001: Sind Zahlungen, die die Klägerin als Begünstigte einer Familienstiftung erhält (sog. Destinatszahlungen), erst ab dem Jahr 2002 als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu versteuern oder unterliegen sie bereits im Jahr 2001 unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens als wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbs. 2 Buchst. a EStG der Besteuerung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.11.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 397/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 10 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2010
Erledigungs-Az: X R 62/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 38 98