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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 4/17 (BFH) |
| §§: | AO § 129 Satz 1, AO § 88 |
| Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Sachaufklärungspflicht, Berichtigung |
| Rechtsfrage: | Scheidet die Annahme einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit aus, wenn Steuerfälle im Rahmen des Risikomanagement-Systems ohne genaue personelle Überprüfung maschinell verarbeitet werden, obwohl sich die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung durch das Zusammenspiel verschiedener Prüfhinweise dem Sachbearbeiter aufdrängen musste? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 16.02.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 3554/14 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 47 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.01.2020 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 4/17 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 05 05 |