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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 64/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, EStG § 17, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einkünfte aus Kapitalvermögen, Finanzierungskosten, Nachträgliche Werbungskosten, Mittelbare Beteiligung
Rechtsfrage: Sind die nach Veräußerung einer refinanzierten Einnahmequelle in Form einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung für die Refinanzierungsdarlehen aufgewendeten Zinsen auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Veräußerung an eine Kapitalgesellschaft erfolgt ist, an der der Veräußerer ebenfalls beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.08.2005
Vorinstanz/AZ: III 422/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 260
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.2007
Erledigungs-Az: VIII R 64/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 57