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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 22/06
§§: EigZulG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Anschaffung, Wirtschaftliches Eigentum, Scheinbestandteil, Eigentumsübergang, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Anschaffung einer gebrauchten Wohnung - Hat der Kläger mit Kaufvertrag vom März 2000 das Eigentum an dem Grund und Boden und dem aufstehenden - von ihm seit 1967 als Pächter/Mieter genutzten, in einer Kleingartenkolonie gelegenen - Wohngebäude erworben oder handelt es sich bei dem Wohngebäude um einen Scheinbestandteil i.S. von § 95 BGB, mit der Folge, dass der Kläger bereits seit 1967 Eigentümer des Wohngebäudes war und mit Vertrag vom März 2000 nur noch den zugehörigen Grund und Boden erworben hat, so dass kein eigenheimzulagenbegünstigter Erwerb einer Wohnung i.S. des § 2 EigZulG vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 30.09.2005
Vorinstanz/AZ: 9 K 9174/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 28 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2007
Erledigungs-Az: IX R 22/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 32 05