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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 51/13 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 1, ErbStG § 20 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Gesellschaft, Verfügungsmacht, Treuhänder, Nennwert |
Rechtsfrage: | Steuerbarkeit der Geschäftsanteilsübertragung auf einen Pooltreuhänder nach § 7 Abs. 7 ErbStG ohne Übergang von Vermögenssubstanz: Hat der Pooltreuhänder den vom ausgeschiedenen Gesellschafter erworbenen Geschäftsanteil nur treuhänderisch auf Zeit bis zur Aufnahme neuer Gesellschafter erworben? Ist es somit nicht zu einem Übergang von Vermögenssubstanz gekommen, was zur Folge hat, dass der Geschäftsanteil mit dem Nennwert anzusetzen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 834/13 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 220 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 01 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.2015 |
Erledigungs-Az: | II R 51/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 11 04 |