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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 10/14 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 3 Satz 4
Schlagwörter Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Überschussrechnung, Gold, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Anlagevermögen, Umlaufvermögen
Rechtsfrage: Gehören Goldbarren, die eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit mit Veräußerungsabsicht erwirbt, zu ihrem nicht abnutzbaren Anlagevermögen mit der Folge, dass die Anschaffungskosten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.01.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 2321/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2017
Erledigungs-Az: IV R 10/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 06 27