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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 1/19 (BFH) |
§§: | ErbStG § 9, GG Art. 3, ErbStG § 19 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Erhebung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Steuerpause bei der Erbschaftsteuer in der Zeit vom 1.7. bis 9.11.2016 - Zur Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung: Ist für Erbfälle ab dem 1.7.2016, nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50), bis zur Verkündung des "Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (BGBl 2016 I S. 2464; ErbStAnpG 2016) eine Erbschaftsteuerpause eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3022/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2021 |
Erledigungs-Az: | II R 1/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 18 10 |