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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 47/05 |
§§: | EStG § 49, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 47, AO 1977 § 229, AO 1977 § 220 |
Schlagwörter | Beschränkte Steuerpflicht, Zinsabschlagsteuer, Erstattungsanspruch, Verjährung, Billigkeit |
Rechtsfrage: | Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch aufgrund von beschränkter Steuerpflicht zu Unrecht einbehaltener Zinsabschlagsteuer zu laufen? Hängt die Verjährung von der Klärung der Frage im Feststellungsbescheid ab, ob der Steuerpflichtige beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 878/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 33 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 47/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 47 85 |