Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2521/07 (BVerfG)
§§: AO § 347 Abs. 1 Satz 1, FGO § 44 Abs. 1, FGO § 45, FGO § 126 a, FGO § 46
Schlagwörter Anfechtungsklage, Aufhebung, Beschluss, Einspruch, Klage, Rechtsbehelf, unbegründet, Begründetheit, Untätigkeit, Untätigkeitseinspruch, Untätigkeitsklage, Vorverfahren, Zurückweisung, Zulässigkeit, unzulässig
Rechtsfrage: Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage bei sog. doppelter Untätigkeit - Entscheidung im Beschlusswege nach § 126 a FGO bei Aufhebung des FG-Urteils wegen unzulässiger statt unbegründeter Klage - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 09.07.2007
Vorinstanz/AZ: I R 60/04
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2007 S. 2238
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 00 70
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 15.10.2008
Erledigungs-Az: 1 BvR 2521/07
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen