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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 46/17 (BFH)
§§: EStG § 48 Abs. 1
Schlagwörter Bauabzugsteuer, Nacherhebung, Photovoltaik
Rechtsfrage: Bauabzugsteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen und inländische Steuerpflicht des Leistenden als Voraussetzungen für die Nacherhebung: Kann es sich bei einer Freiland-Photovoltaikanlage um ein Bauwerk i.S. von § 48 Abs. 1 EStG handeln? - Setzt die Nacherhebung von Bauabzugsteuer ungeachtet der Anwendbarkeit etwaiger DBA nicht die positive Feststellung der inländischen Steuerpflicht des Leistenden voraus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.05.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 63/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 26 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2019
Erledigungs-Az: I R 46/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 71