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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 23/10 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 |
Schlagwörter | Rückstellung, Steuerhinterziehung, Außenprüfung, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für hinterzogene Mehrsteuern: Können Rückstellungen für hinterzogene Mehrsteuern aufgrund einer Außenprüfung schon im jeweiligen Veranlagungszeitraum der Steuerhinterziehung oder erst in dem Zeitpunkt gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige mit der Nachzahlung der Mehrsteuern durch konkrete Maßnahmen der Außenprüfung rechnen musste? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 687/2009 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 33 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2012 |
Erledigungs-Az: | X R 23/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 26 95 |