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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 25/08 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Grundschuld, Löschung, Sonderwerbungskosten, Grundstücksgemeinschaft |
Rechtsfrage: | Steuerrechtliche Behandlung von im Vergleichswege geleisteten Zahlungen an die Rechtsnachfolger eines Beteiligten an einer Grundstücksgemeinschaft: Ist die Zahlung des Klägers in Höhe von 40000 DM nach Auflösung der Grundstücksgemeinschaft an Erbengemeinschaft aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs, um eine Löschung von Grundschulden durchzusetzen und einen Abrechnungsprozess abzuwenden, als Sonderwerbungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2576/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1721 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 29 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 25/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 12 48 |