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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 36/16 (BFH)
§§: EStG § 55 Abs. 6, EStG § 55 Abs. 1, MilchQuotV § 48 Abs. 3
Schlagwörter Landwirtschaft, Milchreferenzmenge, Veräußerungsgewinn, Buchwert, Einziehung
Rechtsfrage: Wie ist der Gewinn aus der Veräußerung einer vormals verpachteten Milchreferenzmenge zu berechnen, nachdem 33 % der Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses gemäß § 48 Abs. 3 der Milchquotenverordnung zugunsten der Landesreserve eingezogen wurden und nur der verbliebene Anteil veräußert werden konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.06.2016
Vorinstanz/AZ: 8 K 2822/14 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1266
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 16 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.01.2019
Erledigungs-Az: VI R 52/16
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 52/16 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 05 71