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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 156/97 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 10 e Abs. 6a |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Wohnung, Eigennutzung |
Rechtsfrage: | Stehen dem Kläger für das selbstgenutzte Obergeschoß einer Eigentumswohnung Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 1 und 6a EStG zu, wenn die übrigen Räume (Erdgeschoß) vermietet sind und für die Küche im vermieteten Teil der Wohnung lediglich ein Mitbenutzungsrecht besteht (erfüllter Wohnungsbegriff bei gemischter Nutzung)? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2410/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.11.2000 |
Erledigungs-Az: | X R 156/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 58 73 |