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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 34/04
§§: EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1602 Abs. 1
Schlagwörter Unterhalt, Zivilrechtliche Bedürftigkeit, außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Inwieweit setzt die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für den arbeitslosen volljährigen Sohn mit abgeschlossener Berufsausbildung die zivilrechtliche Bedürftigkeit voraus (vgl. auch III R 43/03)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 09.07.2004
Vorinstanz/AZ: 9 K 9256/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 05 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2005
Erledigungs-Az: III R 34/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache