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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 31/10 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 76 Abs. 1 |
Schlagwörter | Fahrtenbuch, Golfclub, Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn, Gegenbeweis, Anscheinsbeweis, 1 %-Regelung, Kraftfahrzeug, Privatnutzung |
Rechtsfrage: | Golfclubbeitrag als Arbeitslohn - 1%-Regelung und Gegenbeweis: 1. Aufwendungen einer Steuerberatungs-GmbH für die Mitgliedschaft ihres angestellten Geschäftsführers in einem Golfclub, die auf eine dienstliche Anordnung zurückgeht, als steuerpflichtiger Arbeitslohn? - 2. Erfüllt das von der Klägerin geführte Fahrtenbuch trotz fehlender Aufzeichnungen über Umwegfahrten und fehlender aussagekräftiger Angaben über den Zweck der jeweiligen Fahrt die von der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellten Anforderungen? Kann der Anscheinsbeweis für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens nur durch ein Fahrtenbuch geführt werden? Können Unstimmigkeiten durch Zeugenbeweis "geheilt" werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 72/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1185 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 23 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 31/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 18 29 |