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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 11/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 1993 § 6 a Abs. 1 Satz 1, UStG 1993 § 6 a Abs. 3, UStG 1993 § 3 Abs. 6 Satz 5, UStDV 1993 § 17 c Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 c Teil A Buchst. a
Schlagwörter Innergemeinschaftliche Lieferung, Reihengeschäft, Drittland, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Buchnachweis, Gemeinschaftsrecht, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Binnenmarkt, EG
Rechtsfrage: 1. Ist bei einem Reihengeschäft die Lieferung von Gegenständen eines in Deutschland ansässigen Unternehmers an einen im Drittland ansässigen Abnehmer, der keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet und die Gegenstände in Deutschland abholen lässt und direkt an den letzten Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat weiterliefert, als innergemeinschaftliche Lieferung steuerbefreit? - 2. Ist der Buchnachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 17 c Abs. 1 UStDV 1993 mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.02.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 484/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 13 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2013
Erledigungs-Az: V R 19/12
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 10.11.2010 - XI R 11/09 und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-587/10. - Das Verfahren XI R 11/09 wird nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 27.9.2012 Rs C-587/10 fortgeführt.