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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 229/01 |
| §§: | EStG § 3 Nr. 12, EStG § 3 c |
| Schlagwörter | Aufwandsentschädigung, Werbungskosten, Beitrittsgebiet, Beamte, öffentlicher Dienst, Buschzulage, wirtschaftlicher Zusammenhang |
| Rechtsfrage: | Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet erhalten haben, mit Werbungskosten zu verrechnen? |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 27.08.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 706/97 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1539 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 10 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.03.2002 |
| Erledigungs-Az: | VI B 229/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 34/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 9.8.2002 - VI R 34/02 |