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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 48/02
§§: AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Gewinnfeststellung, Ehegattengemeinschaft, Fall von geringerer Bedeutung
Rechtsfrage: Durchführung einer Gewinnfeststellung für eine Ehegattengemeinschaft? Kann das Vorliegen eines Falles von geringerer Bedeutung nach § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO allein durch die Höhe der zurechenbaren Einkünfte ausgeschlossen sein?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.12.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 1664/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2003
Erledigungs-Az: IV B 48/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet