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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 75/02
§§: AO § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Prüfungsbericht, Außenprüfung
Rechtsfrage: Berichtigung nach § 129 AO, wenn das Veranlagungsamt bei der Auswertung eine offenbare Unrichtigkeit aus einem Prüfungsbericht des zuständigen FA für Großbetriebsprüfung übernimmt?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.02.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 647/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 794
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.08.2002
Erledigungs-Az: VIII B 75/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 70