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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 36/02 |
§§: | EStG § 26 a, EStG § 26 Abs. 1, AO 1977 § 42, AO 1977 § 278 Abs. 2 |
Schlagwörter | Getrennte Veranlagung, Missbrauch, Wahlrecht, Vollstreckung |
Rechtsfrage: | Ist die geänderte Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung missbräuchlich, wenn die Ehegatten damit keinerlei steuerlichen Vorteile erlangen können, somit der alleinige Grund für die geänderte Wahl die Beseitigung der Voraussetzungen des § 278 Abs. 2 AO 1977 ist, um die Vollstreckung in das übertragene Vermögen zu vereiteln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3043/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 36/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 65 |