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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-169/04 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6, Richtlinie 85/611/EWG Art. 7, Richtlinie 85/611/EWG Art. 14
Schlagwörter EG, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Verwaltung, Sondervermögen, Kapitalanlagegesellschaft, Wertpapier
Rechtsfrage: 1. Bedeutet die in Art. 13 Teil B Buchstabe d Nummer 6 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene Befreiung der "Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften", dass die Mitgliedstaaten außer der Befugnis, die Sondervermögen zu definieren, die in den Genuss der Befreiung kommen können, auch die Befugnis haben, die zur "Verwaltung" der Sondervermögen gehörenden Tätigkeiten zu definieren? - 2. Sind für den Fall, dass die erste Frage zu verneinen ist und der Begriff "Verwaltung" in Art. 13 Teil B Buchstabe d Nummer 6 der Richtlinie 77/388/EWG unter Berücksichtigung der Richtlinie (EWG) Nr. 85/611 des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie) in der geänderten Fassung eine eigenständige gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat, Gebühren für Dienstleistungen, die eine Verwahrstelle oder ein Treuhänder gemäß den Art. 7 und 14 der OGAW-Richtlinie, den nationalen Vorschriften und den anwendbaren Vertragsbedingungen erbringt, befreite Lieferungen der "Verwaltung von... Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften" im Sinne des Art. 13 Teil B Buchstabe d Nummer 6 der Richtlinie 77/388/EWG? - 3. Ist für den Fall, dass die erste Frage zu verneinen ist und der Begriff "Verwaltung" eine eigenständige gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat, die in Art. 13 Teil B Buchstabe d Nummer 6 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene Befreiung der "Verwaltung von... Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften" auf Dienstleistungen anwendbar, die ein außenstehender Verwalter in Form von administrativen Tätigkeiten bei der Fondsverwaltung erbringt?
Vorinstanz: VAT and Duties Tribunal London
Vorinstanz/Datum: 02.04.2004
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 146 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 04.05.2006
Erledigungs-Az: Rs C-169/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 24 63