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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 56/10 (BFH) |
§§: | AO § 237 Abs. 1 Satz 1, AO § 237 Abs. 1 Satz 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Aussetzungszinsen, Feststellungsbescheid, Rechtsbehelfsverfahren, Beiladung |
Rechtsfrage: | Festsetzung von Zinsen für die Aussetzung von Einkommensteuer bei noch anhängigem Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid: Ist eine endgültige Erfolglosigkeit eines Rechtsbehelfs gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid auch hinsichtlich eines inzwischen ausgeschiedenen Gesellschafters eingetreten, wenn zwar eine Einspruchsentscheidung erlassen, aber andere Gesellschafter Klage erhoben haben und der ausgeschiedene Gesellschafter zu dem Klageverfahren (notwendig) beigeladen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 123/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1765 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 29 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.10.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 56/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 91 |