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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 61/02 |
§§: | VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 3 |
Schlagwörter | Ausfuhrerstattung, Sanktion, Ausfuhranmeldung |
Rechtsfrage: | Beginnt das Erstattungsverfahren mit der Annahme der Ausfuhranmeldung oder erst mit der Abgabe des nationalen Formblattes für die Beantragung der Ausfuhrerstattung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IV 166/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 25 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 61/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 30.7.2003 - VII R 61/02 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 12 62 |