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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/03
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3
Schlagwörter Häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung
Rechtsfrage: Wie ist der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 2 EStG (hier bei einem selbständigen EDV-Organisator) zu definieren? Ist sowohl auf den inhaltlichen (qualitativen) als auch auf den zeitlichen (quantitativen) Umfang der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 09.07.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 2096/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.07.2003
Erledigungs-Az: XI R 5/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 49