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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 19/03
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 182 Abs. 1, BewG § 138 Abs. 5, GBO § 19
Schlagwörter Schenkungsteuer, Schenkung, Grundstück, Geldschenkung, Auflassung
Rechtsfrage: Mittelbare Geld- oder Grundstücksschenkung. 1. Liegt keine Grundstücksschenkung sondern eine mittelbare Geldschenkung (Kaufpreis für das Grundstück) vor, wenn in nur einem notariell beurkundeten Vertrag zuerst das Grundstück an den Beschenkten übertragen, im Anschluss daran an Dritte verkauft und für den Beschenkten keine Eintragungsbewilligung gemäß § 19 Grundbuchordnung erklärt wird. - 2. Ist das Schenkungsteuerfinanzamt bei der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts an den Feststellungsbescheid über Grundbesitzwerte gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.12.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 1546/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 870
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2005
Erledigungs-Az: II R 19/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet