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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 5/05
§§: EStG § 5 Abs. 2 a
Schlagwörter Passivierungsaufschub, Haftungslose Verbindlichkeiten, Einnahme
Rechtsfrage: Abweichend von der Gleichbehandlungsklausel im Gesellschaftsvertrag vorgenommene Verteilung der im Wirtschaftsjahr entstandenen Verluste auf die Kommanditisten: Streitig ist, ob § 5 Abs. 2 a EStG nur auf Verpflichtungen anzuwenden ist, die zur Finanzierung laufender Aufwendungen, nicht jedoch zur Finanzierung aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter (im Streitfall: Beteiligung an einer Personengesellschaft) eingegangen wurden. Stellen Kapitaleinzahlungen künftiger Gesellschafter Einnahmen i.S.d. § 5 Abs. 2 a EStG dar mit der Folge, dass mit Eintritt jedes Gesellschafters die Rückzahlungsverpflichtungen für "haftungslose Verbindlichkeiten" eintreten und diese dann in Höhe der jeweiligen Einlage zu bilanzieren sind? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.12.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 896/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2007
Erledigungs-Az: IV R 68/05
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 68/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 02 14