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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 22/17 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 |
Schlagwörter | Zinsanteil, Ausgleichszahlung, Pflichtteilsverzicht, Grundschuld |
Rechtsfrage: | Enthält eine einmalige Ausgleichszahlung, die auf einen geschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag zurückzuführen ist, wonach auf die Auszahlung des zustehenden Betrags zum vereinbarten Termin gegen Eintragung einer Grundschuld zzgl. Zinsen im Grundbuch verzichtet wird und die Auszahlung des Betrags zuzüglich Zinsen erst nach dem Ableben des letztversterbenden Erblassers erfolgen soll, einen steuerpflichtigen Zinsanteil? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3189/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 01 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.08.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 22/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 82 |