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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 46/13 (BFH)
§§: AO § 181 Abs. 5 Satz 1, AO § 164 Abs. 4 Satz 1, AO § 164 Abs. 2, KStG § 36
Schlagwörter Feststellungsfrist, Vorbehalt der Nachprüfung, Eigenkapital
Rechtsfrage: Die Klägerin begehrt die Änderung der gesonderten Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG unter Anwendung des § 36 Abs. 3 bis 6 a KStG i.d.F. des JStG 2010: Ist auf der Grundlage des § 181 Abs. 5 Satz 1 AO eine Änderung des Feststellungsbescheides möglich, obwohl die Feststellungsfrist bereits abgelaufen ist; besteht der Vorbehalt der Nachprüfung trotz zwischenzeitlichen Ablaufs der Festsetzungsfrist fort? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.05.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 284/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 24 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2014
Erledigungs-Az: I R 46/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 01 48