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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 14/11 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 6 a
Schlagwörter Personengesellschaft, Mitunternehmer, Ausscheiden, Pension, Nachträgliche Einkünfte, Wahlrecht
Rechtsfrage: Sind Pensionszahlungen an einen ehemaligen Mitunternehmer im Wege korrespondierender Bilanzierung als nachträgliche Einkünfte zu erfassen, soweit die laufenden Zahlungen die Minderung der bei der Gesellschaft gebildeten Pensionsrückstellung übersteigen, oder steht dem Ausgeschiedenen ein Wahlrecht zu, die laufenden Zahlungen zunächst mit dem zum Stichtag seines Ausscheidens in der Sonderbilanz aktivierten Pensionsanspruch zu verrechnen und erst nach dessen vollständigem Verbrauch nachträgliche Einkünfte zu versteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.03.2011
Vorinstanz/AZ: 11 K 387/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 17 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2014
Erledigungs-Az: IV R 14/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 18 39