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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1689/09 (BVerfG)
§§: KiStG BY Art. 4 Nr. 3, KiStG BY Art. 22 Satz 4, KirchStErhebG BY § 6 Abs. 1, EStG 2002 § 51 a Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kirche, Kirchgeld, Besonderes Kirchgeld, Ehe, Ehegatten, Verfassung, Gleichheit, Bayern, Festsetzung, Erhebung, Leistungsfähigkeit, Lebenshaltung, Bemessungsgrundlage, Glaubensverschiedene Ehe
Rechtsfrage: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung und Erhebung eines besonderen Kirchgeldes bei glaubensverschiedener Ehe. - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 15.06.2009
Vorinstanz/AZ: 6 V 1769/2008
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 16
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 28.10.2010
Erledigungs-Az: 2 BvR 816/10, 2 BvR 591/06, 2 BvR 1689/09, 2 BvR 2698/09, 2 BvR 2715/09, 2 BvR 148/10
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 36 60