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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 10/14 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 3 Satz 4 |
| Schlagwörter | Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Überschussrechnung, Gold, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Anlagevermögen, Umlaufvermögen |
| Rechtsfrage: | Gehören Goldbarren, die eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit mit Veräußerungsabsicht erwirbt, zu ihrem nicht abnutzbaren Anlagevermögen mit der Folge, dass die Anschaffungskosten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 15.01.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 2321/12 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 35 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.01.2017 |
| Erledigungs-Az: | IV R 10/14 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 06 27 |